08-01-2008, 13:46
Selbstverständlich ist sowas verfassungswidrig, lieber Fritz, aber: was willste machen? Klagen...? Dann wird dem Kläger gesagt: Entschuldigung, wir haben einen Staatsvertrag mit den beiden Konfessionen. Und, entschuldigung, jeder Arbeitgeber kann die Kriterien zur Personaleinstellung selber festlegen; das betrifft seine unternehmerische Freiheit nämlich... Und nochmals entschuldigung - es zwingt ja niemand eine Jüdin oder Muslima einen Job bei der Kirche anzunehmen....
Und schon zeigt sich wieder mal, dass das Grundgesetz im Prinzip auch nur aus Papier besteht, die geschrieben Worte Schall und Rauch sind..... :(
Und schon zeigt sich wieder mal, dass das Grundgesetz im Prinzip auch nur aus Papier besteht, die geschrieben Worte Schall und Rauch sind..... :(
