04-07-2007, 21:05
Von Werten war keine Rede, dazu habe auch ich keine Lust. Anhand des Beispieles wollte ich darauf hinweisen, daß es für ein Überschreiten von/der körperlichen Grenze(n) - in dem Fall, die des Mädchens - ein juristisches Nachspiel hat und nicht als Kavaliersdelikt abgetan wird. Ich finde nicht, daß "man" hier übertreibt, sondern, es greifen die geltenden, türkischen Gesetze, die zum Schutz der Frauen geschaffen wurden.
