Der älteste Mann, der in der langen Kirchengeschichte zum Papst gewählt wurde, war Papst Clemens XII. (Lorenzo Corsini). Er wurde 1730 im Alter von 78 Jahren zum Papst gewählt. Clemens XII. regierte von 1730 bis 1740
Damals gab es halt auch keine Diagnoseverfahren (Blutanalyse, Harnanalyse, Dementest) die man kirchenrechtlich vorschreiben hätte können. Jedenfalls war dieser Papst dann bald bei schlechter Gesundheit.
Der legendäre General Kutusow galt mit 67 schon als steinalt
"In den Augen Alexanders I. war Kutusow der Schuldige am Entkommen Napoleons über die Beresina."
Michail Illarionowitsch Kutusow - Wikipedia
Aber dass die Möglichkeit besteht, mit 80 Papst werden zu können, scheint ein Risiko zu bergen
Klar haben alte Herren eine riesige Lebenserfahrung, aber sie werden kränklich, vielleicht auch dement oder bekommen den Altersstarrsinn
Deshalb ist in Deutschland auch bei Richtern mit 67 Dienstende - und nicht Dienstbeginn
Dass jemand über 80 im Konklave zwar nicht wählen darf, aber zum Papst gewählt werden darf, scheint eine - schwer zu sanierende - Lücke im Kirchenrecht zu sein.
Das hohe Alter vieler Kardinäle würde eine solche Gesetzesänderung nicht einfach machen
Damals gab es halt auch keine Diagnoseverfahren (Blutanalyse, Harnanalyse, Dementest) die man kirchenrechtlich vorschreiben hätte können. Jedenfalls war dieser Papst dann bald bei schlechter Gesundheit.
Der legendäre General Kutusow galt mit 67 schon als steinalt
"In den Augen Alexanders I. war Kutusow der Schuldige am Entkommen Napoleons über die Beresina."
Michail Illarionowitsch Kutusow - Wikipedia
Aber dass die Möglichkeit besteht, mit 80 Papst werden zu können, scheint ein Risiko zu bergen
Klar haben alte Herren eine riesige Lebenserfahrung, aber sie werden kränklich, vielleicht auch dement oder bekommen den Altersstarrsinn
Deshalb ist in Deutschland auch bei Richtern mit 67 Dienstende - und nicht Dienstbeginn
Dass jemand über 80 im Konklave zwar nicht wählen darf, aber zum Papst gewählt werden darf, scheint eine - schwer zu sanierende - Lücke im Kirchenrecht zu sein.
Das hohe Alter vieler Kardinäle würde eine solche Gesetzesänderung nicht einfach machen


