16-04-2025, 00:35
(16-04-2025, 00:31)Ulan schrieb: Das hat mir auch eine Zeugin persoenlich bestaetigt.
Dass ein anonymer Forumsteilnehmer mit dem Spitznamen 'Ulan' sagt, dass ihm "eine Zeugin" das persönlich bestätigte, ist halt nicht gerichtstauglich - und so muss man sich nicht wundern, dass das Berufungsgericht so entschied

