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Vorraussetzungen für islamisches Recht
#33
aAHMADh schrieb:1. Handabhacken bei Diebstahl:
Wird nur durchgeführt, wenn der Täter absolut ohne Geldnot gestohlen hat und eine ander Existenz dadurch zerstört.
2. Steinigung/Auspeitschen bei Ehebruch:
Meiner Meinung anch fehlt es für die Steinigung an jeglicherrechtlicher Grundlage. Dennoch:
Es braucht vier Zeugen, die vollkommen unabhängig voneinander die Tat gesehen haben (und zwar deutlich: Stöhnen, Bewegungen sind nicht deutlich; deutlich ist das Sehen des Eindringens von Penis in Vagina; bloßes berühren kann nicht zur Höchstrafe führen!!).
Daraus folgt, daß es sich nicht bloß um Erregung öffentlichen Ärgernisses handelt, wie in dem anderen Thread versucht wurde tiefzustapeln, sondern um bewußte Provokation und Gesetzesübertretung ohne jegliche Notwendigkeit.
3. Strafe für homosexuelle Handlungen sind nur gegeben, wenn sie die oben genannten Bedingenungen erfüllen. Damit wird nicht die Neigung bestraft!! Die Neigung kann man im privaten Ausleben wie man will!

Ich persönliche halte die Strafen unter diesen Bedingungen für durchaus angemessen.

Wa salam,

Ahmad

Dazu ein paar Fragen zu deiner persönlichen Einstellung :

Geht denn Ehebruch nicht nur die Ehepartner selbst was an ?
Wieso sollte sowas ins allgemeine Strafrecht fallen ?
Und was ist an Ehebruch so schlimm , daß eine Todesstrafe gerechtfertigt wäre ?
Eine Ehe sollte doch auf Liebe aufbauen , oder ?
Und Ehebruch findet für gewöhnlich statt , wenn in dieser Hinsicht etwas nicht stimmt . Zum Zeitpunkt des Ehebruchs ist also die Ehe sowieso nicht mehr so richtig stabil .
Soll etwa die Todesstrafe eine Art Rache für die verletzten Gefühle des Betrogenen darstellen ? Wärest du auch für eine Strafe , wenn der Betrogene selbst dies nicht will ?

Hat ein Mensch (auch wenn verheiratet) nicht das Recht , über seinen Körper selbst zu bestimmen (auch sexuell) ?
Wie kann so etwas also strafwürdig sein ?

Und was ist mit Menschen , denen sexuelle Treue weniger wichtig ist , als das Ausleben sexueller Wünsche ? Also was ist , wenn sich Ehepartner bewusst gegenseitig diese Freiheit einräumen , und beide damit einverstanden sind ?


Zu Homosexualität :
Was ist denn an homosexuellen Handlungen überhaupt in irgendeiner Weise schlimm ?
Homosexualität ist etwas natürliches , angeborenes und somit gottgewolltes .
Sollen Menschen nicht selber bestimmen können , mit wem sie ins Bett wollen ?

Deine Anmerkungen bezüglich "bewusster" Provokation kann ich nicht nachvollziehen .
Vier Zeugen sind schnell zusammen .
Überleg doch mal : Wenn z.B. ein homosexuelles Paar in einem privaten Garten o.ä. Sex hat , weil es sich unbeobachtet fühlt , dann kann es ohne weiteres passieren , daß trotzdem mehrere Leute das bemerken ...
Entsprechende Situationen können sich in vielfältiger Weise ergeben.

Aber davon abgesehen : Wir sprechen hier von der Todesstrafe !
Also die Tötung von Menschen ! Von Menschen , die niemandem irgendetwas getan haben !
Ja, auch wenn sie es mitten auf dem Marktplatz vor tausend Leuten treiben würden , wäre es nichts anderes als Erregung öffentlichen Ärgernisses . Wie kann sowas einer Todesstrafe würdig sein ?

Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe , aber bei schlimmen Verbrechen wie Kindesmißhandlung , etc . kann ich die Forderung nach Todesstrafe zumindest nachvollziehen.
Aber bei Ehebruch ?
Und vor allem bei homosexuellen Handlungen , bei denen nun wirklich niemand geschädigt wird ?
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