Ein Triumphgeschrei wäre hier fehl am Platze - das Urteil hob ja die zugrundeliegende Problematik des Kontaktabbruchs zu ausgetretenen Personen nicht auf, der manchmal wohl sehr schwerwiegend ist (totale Isolation, weil der Betroffene keine anderen sozialen Kontakte hat!). Das Urteil hat einen negativen Beigeschmack, aber es zeigte sich jedenfalls, dass die Prinzipien des Rechtsstaats einzuhalten sind.
Du schriebst in Beitrag #5 sehr richtig von der Praxis der sozialen Distanzierung.
Wären die Zeugen Jehovas so blöd, die soziale Distanzierung regelrecht zu lehren, könnte ihnen dies bei Gericht vorgeworfen werden - aber bei einer "geübten Praxis" hast du bei Gericht keine Chance
Du schriebst in Beitrag #5 sehr richtig von der Praxis der sozialen Distanzierung.
Wären die Zeugen Jehovas so blöd, die soziale Distanzierung regelrecht zu lehren, könnte ihnen dies bei Gericht vorgeworfen werden - aber bei einer "geübten Praxis" hast du bei Gericht keine Chance