(29-03-2025, 23:34)Nachtschatten schrieb:(29-03-2025, 15:49)Sinai schrieb: Betriebsräte sind ein eigenes Kapitel
Da Unternehmen mehr und mehr dazu übergegangen sind, zur Umgehung des Arbeitsrechts Leiharbeitskräfte einzusetzen, die bei den Betriebsratswahlen nicht stimmberechtigt sind, ist Sand ins Getriebe gekommen
ZAN sind nach 3 Monaten im Entleihbetrieb stimmberechtigt. Im Verleihbetrieb natürlich ab dem ersten Tag.(*https://www.igmetall.de/im-betrieb/betriebsrat/leiharbeitnehmer-bestimmen-mit)
Oh wie das super klingt!
Leider gibt es Kettenarbeitsverträge in der Dauer von knapp weniger als 3 Monaten
Klar kann der Leiharbeitnehmer (oder "Zeitarbeitnehmer") dann klagen, aber dann wird er bei der nächsten "Umstrukturierung" sicher draußen sein
Und Betriebsratswahlen sind eh nur alle vier Jahre. Zwei Monate vor der Betriebsratswahl kann ein Reset gemacht werden, alle Leiharbeitskräfte zurückgeschickt und neue genommen.
Und bei Befristungen mit "Sachgrund" (ha, ha) sind Kettenarbeitsverträge nicht bekämpfbar. Außerdem schicken die Verleiher die Leiharbeitnehmer nicht dauernd hintereinander zum selben Mieter
Aber lassen wir hier das von dir eingebrachte spezielle Nebenthema "Betriebsräte"
Wäre ein interessanter Thread, kannst du eröffnen!
'Reklov' hatte den Begriff der "Marktsättigung" ins Spiel gebracht, dies sollten wir - da zum Thema des Threads passend - hier weiterdiskutieren