29-03-2025, 23:34
(29-03-2025, 15:49)Sinai schrieb: Betriebsräte sind ein eigenes Kapitel
Da Unternehmen mehr und mehr dazu übergegangen sind, zur Umgehung des Arbeitsrechts Leiharbeitskräfte einzusetzen, die bei den Betriebsratswahlen nicht stimmberechtigt sind, ist Sand ins Getriebe gekommen
ZAN sind nach 3 Monaten im Entleihbetrieb stimmberechtigt. Im Verleihbetrieb natürlich ab dem ersten Tag.(*https://www.igmetall.de/im-betrieb/betriebsrat/leiharbeitnehmer-bestimmen-mit)