(03-09-2024, 14:19)Sinai schrieb: "Bewerber müssen zwischen 18 und 28 sein, aus Italien oder einem anderen EU-Mitgliedsland stammen oder in Italien leben."
Zum Glück für die in Italien lebenden Flüchtlinge bist nicht du derjenige, der den Satz interpretiert...
Ich sagte schon, dass in Italien lebende Flüchtlinge nur zugelassen werden, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. Dass heißt, die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen und also keine Flüchtlinge überhaupt, noch von sonst woher sein. Es bedarf keiner Interpretation, wenn man richtig lesen kann.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

