(20-07-2024, 13:58)Reklov schrieb: Hat aber jemand den Weg eines Berufssoldaten gewählt, so muss er dann, wenn es die Umstände verlangen, denen dienen, welche ihm zu Zeiten des Friedens jahrelang das Gehalt überwiesen haben.
Gruß von Reklov
Dies klingt zwar auf den ersten Blick logisch, ist aber in einem Rechtsstaat nicht haltbar. Wenn der Berufssoldat im Krieg mit neuen, vorher unbekannten unmenschlichen Waffen konfrontiert wird, ist dieser Vertrag wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde nichtig geworden.
Beispiele: Flammenwerfer 1914, Gaskrieg 1915, Atomkrieg 1945, Biologische Waffen die derzeit in Entwicklung sind
Du hast natürlich bei Kriegen die noch nicht eskaliert sind recht, beispielsweise die UN Friedenstruppen in Zypern oder auch Söldnertruppen die in ferne Kampfeinsätze entsendet werden. Wenn aber unbekannte Waffen auftauchen (Seuchen beispielsweise) so kann der desertierte Berusfssoldat dann bei Gericht in einem Rechtsstaat geltend machen, dass dieses Risiko unzumutbar ist. Genauso wie wenn jemand sein Haus gegen Feuer versichert und dann eine Pyrotechnikfabrik (Feuerwerkskörper) darin betreibt
Da kann die Versicherung aussteigen, auch wenn sie jahrelang Prämie kassiert hat, und muss auch die bereits kassierte Prämie nicht zurück zahlen
Thema "neues Risiko"
Berufssoldaten sind ja keine Kamikaze und keine Selbstmordattentäter, und so was würde - wie es im BGB so schön heißt - sittenwidrig sein
Mit anderen Worten: solange der Krieg noch die internationalen Konventionen beachtet, muss der Berufssoldat kampfbereit sein, aber erfahrungsgemäß werden die internationalen Konventionen sehr rasch gebrochen, und da ist es naiv, den Berufssoldaten dorthin schicken zu wollen

