Guten Morgen,
auch ich bin gegen falsche Toleranz, wie sie Alejnu beschreibt.
Auch bin ich sehr dafür, daß jeder, der hier lebt die hiesigen Gesetze einzuhalten hat.
Moski, ein wichtiges Rechtsgut ist die Religionsfreiheit, die hier Verfassungsrang genießt und unter die Grundrechte eines jeden hier lebenden Menschen fällt. Deshalb kann ich nicht sehen, worin hier im Lande ein Problem liegen sollte, wenn ein Muslim, sei es auch am Arbeitplatz beten kann.
Aber selbst das mit den Zweit- und Drittfrauen ist keine Straftat, sondern höchstens das ZEichen dafür, daß man die Lücke schließen muß, durch die unser Sozialsystem ausgenutzt wird.
Wenn bei Sitten und Gebräuchen anderer Länder allein aus diesem Grund mildere Urteile gefällt werden, so sehe auch ich das als höchst bedenklich an. Auch die letzten drei Urteile kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke, es ist trotzdem nicht gerechtfertigt, da von einer Unterwanderung der Rechtsprechung zu reden, denn leider Gottes gibt es auch einige Urteile gegen einheimische, die niemand verstehen kann und / oder wo der Schutz der Allgemeinheit nicht genug berücksichtigt wurde. Auch das ist bedenklich.
All die Aufzählungen solcher Art (wie Du Moski sie bringst) lassen nicht erkennen, inwieweit Kriterien bei Urteilsfindung wie zum Beispiel eine individuelle Schuldfähigkeit des Täters, seine geistige Reife und ob er erkennen konnte, das sein Verhalten falsch ist zum Beispiel in die Urteile eingeflossen sind.
Gruß
Gerhard
auch ich bin gegen falsche Toleranz, wie sie Alejnu beschreibt.
Auch bin ich sehr dafür, daß jeder, der hier lebt die hiesigen Gesetze einzuhalten hat.
Moski, ein wichtiges Rechtsgut ist die Religionsfreiheit, die hier Verfassungsrang genießt und unter die Grundrechte eines jeden hier lebenden Menschen fällt. Deshalb kann ich nicht sehen, worin hier im Lande ein Problem liegen sollte, wenn ein Muslim, sei es auch am Arbeitplatz beten kann.
Aber selbst das mit den Zweit- und Drittfrauen ist keine Straftat, sondern höchstens das ZEichen dafür, daß man die Lücke schließen muß, durch die unser Sozialsystem ausgenutzt wird.
Wenn bei Sitten und Gebräuchen anderer Länder allein aus diesem Grund mildere Urteile gefällt werden, so sehe auch ich das als höchst bedenklich an. Auch die letzten drei Urteile kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke, es ist trotzdem nicht gerechtfertigt, da von einer Unterwanderung der Rechtsprechung zu reden, denn leider Gottes gibt es auch einige Urteile gegen einheimische, die niemand verstehen kann und / oder wo der Schutz der Allgemeinheit nicht genug berücksichtigt wurde. Auch das ist bedenklich.
All die Aufzählungen solcher Art (wie Du Moski sie bringst) lassen nicht erkennen, inwieweit Kriterien bei Urteilsfindung wie zum Beispiel eine individuelle Schuldfähigkeit des Täters, seine geistige Reife und ob er erkennen konnte, das sein Verhalten falsch ist zum Beispiel in die Urteile eingeflossen sind.
Gruß
Gerhard

