29-09-2023, 23:08
(29-09-2023, 22:53)Sinai schrieb: Wenn jemand aus bestem Wissen und Gewissen etwas behauptet, ohne zu wissen, dass der von ihm begangene Akt kirchlicherseits eine Straftat ist, schaut es anders aus.
Denn der Satz "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" gilt nicht im sehr milden Kirchenrecht.
Und wurde das Verbot der Exkommunikation von Gegnern des Unfehlbarkeitsdogmas jemals aufgehoben?
Mir ist keine Jahreszahl bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisition
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

