07-08-2021, 12:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2021, 22:10 von Ekkard.
Bearbeitungsgrund: Unsinnige Formatierungen entfernt!
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(28-11-2020, 17:18)Davut schrieb: Wie wird in diesem Forum ueber diesen ungewöhnlichen Vorgang gedacht? War das nötig, hier das Volksverhetzungsgeschuetz aufzufahren?
M. E. wäre hier in diesem Forum dann schon öfter Grund zur juristischen Intervention gewesen.
Hallo Davut,
... Olaf Latzel hat seine biblische Sichtweise auf den Eros in unserer Welt in entsprechende Worte gekleidet. Bei einem Pastor darf einen dies nicht groß wundern, denn in den Mosaischen Gesetzen heißt es u.a.:
"Du sollst nicht mir einem Mann schlafen, wie man mit einer Frau schläft. Ein Gräuel ist das." (3. Mose 18,22)
Diese antike Sichtweise ist heute nicht mehr überall akzeptiert und das aus gutem Grund, denn - in der Natur kommt nun mal gleichgeschlechtliche Anziehungskraft vor. Demnach kann man sie auch schlecht als "unnatürlich" bezeichnen.
Auch lesbische Liebe wird in den Mosaischen Gesetzen untersagt. Ebenso der geschlechtliche Verkehr mit Tieren.
Angefügt:
Sex mit Tieren ist in Deutschland nach §3 des Tierschutzgesetes unter Strafe gestellt. Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Kinder unter 14 Jahren sind vom Gesetz besonders geschützt. Alle sexuellen Handlungen an oder vor Kindern gelten als sexueller Missbrauch.
Prinzipiell gilt: freiwilliger Sex unter Gleichaltrigen ist erlaubt und hat keine rechtlichen Konsequenzen.
Geschlechtsverkehr ist also erlaubt, wenn beide Partner mindestens 14 Jahre alt sind.
Aber ist der Junge beispielsweise 14 Jahre alt und das Mädchen 13 Jahre alt, können in diesem Fall die Eltern des Mädchens Strafanzeige erstatten. (Internet)
Gruß von Reklov