(13-06-2021, 19:17)Gundi schrieb: Wenn es eine innerbehördliche Weisung ist, muss man ihr als Mitarbeiter in einer Behörde sehr wohl Folge leisten.
Und "Empfehlung" meint in diesem Fall lediglich eine Empfehlung
meine rede
es gibt diese gar furchtbare maßregelung aller, die "sich nicht den genderwahn ergeben wollen", schlicht nicht. sonst hättest du ja auch ein beispiel dafür bringen können
ihr regt euch wieder mal sinnlos über etwas auf, das (natürlich in bestimmter absicht) von einer mücke zum riesenelefanten aufgeblasen wurde
ich wundere mich wirklich, hier im religionsforum mit so viel engstirnigkeit bis hin zum (jedenfalls von mir so empfundenen) blockwartetum konfrontiert zu werden, statt jedem tierchen sein pläsierchen und die kirche auch mal im dorf zu lassen
hatte ich irgendwie anders in erinnerung
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)