(22-04-2021, 11:31)Ulan schrieb: Mir geht's hier um die Zusammenhaenge, die bei der Abfassung des Textes in ihrem historischen Kontext gemeint waren. Dir geht's um religioese Auslegung im Sinne Deines Glaubens. Unterschiedliche Aspekte, nicht von Dir vermutete Verstaendnisschwierigkeiten.
Wenn das BGB in § trölf sagt, dass das Hirnschmalzgesetz HSG diesem BGB übergeordnet ist, indem man auf die Worte in diesem HSG zwingend zu hören hat, dann sollte der Jurist und auch der Leser schleunigst in das HSG wechseln, das nennt man in juristischen Kreisen Kollissionsregel und Ulan das hat überhaupt nichts mit einem historischen Kontext zu tun.