16-12-2020, 14:26
(16-12-2020, 11:05)Ulan schrieb: Ein Angestellter ist normalerweise im Geschaeftsbereich des Arbeitsgebers verpflichtet, die Linie dieses Arbeitgebers zu vertreten. Bei Zuwiderhandlungen hat das Folgen.
Berufsverbot ist das sicherlich nicht. Latzel kann sich ja eine andere Kirche suchen...
So wenig ich den Bibelaussagen traue (da ist der YT-Pastor das genaue Gegenteil), so sehr vertraue ich aus beruflicher Gewohnheit dem geschriebenen Gesetz.
Die Kirchen als Körperschaften des oeffentlichen Rechts haben beide eigene Disziplinarordnungen, die kirchen rechtlich auch angewandt werden. Die evangelische ist sehr umfangreich und sieht von der Ermahnung des Pfarrers bis hin zu seiner Entfernung aus dem Dienst das ganze Spektrum der Disziplinargewalt vor. Sie werden nicht nach Gefühl und Wellenschlag sondern streng reglementiert angewandt. Pastor Latzel wird anwaltlich vertreten. Das allein garantiert eine peinlich genaue Treue zum Kirchenrecht.
Daher auch ein weiteres Ruhen dieses Verfahrens bis zum Abschluss des/der Gerichtsverfahren.
Weiter stehe ich dazu, dass die Homophobie in dem internen Eheseminar der falsche Weg ist, diesen unbequemen Prediger mit seinen fundamentalistischen Zügen mundtot zu machen. Wie man schon nach drei Tagen an den 35.000 Klicks zu dem Unterstuetzungsvideo für den zivil verurteilten Pastor sieht, wird das Thema noch mehrere Stuerme im Wasserglas auslösen.
Eine Popularität, die der Kirchenmann eigentlich gar nicht verdient hat. Und um die Kosten, da gebe ich Ulan aus einem früheren Post recht, wird er sich keine Sorgen machen muessen. Der Paulus der Bibel wird seine Gemeindespende aus dem Jahr 48 notfalls statt nach Jerusalem zu ihm und seinem Anwalt zu den Bremer Stadtmusikanten bringen.
Jeder, der will, kann sich das alles bei entsprechender Stichworteingabe ueber Google schnell aufrufen.
MfG