16-12-2020, 11:05
Ein Angestellter ist normalerweise im Geschaeftsbereich des Arbeitsgebers verpflichtet, die Linie dieses Arbeitgebers zu vertreten. Bei Zuwiderhandlungen hat das Folgen. Wobei die im konkreten Fall wohl erst einmal materiell nicht fassbar sind, da er ja nicht entlassen wurde.
Berufsverbot ist das sicherlich nicht. Latzel kann sich ja eine andere Kirche suchen oder seine eigene gruenden. Das haette dann natuerlich finanzielle Folgen fuer ihn, vor allem, was die Pension angeht. Das ist dann aber eine Entscheidung, vor der viele Geistliche stehen, deren Weltbild und dessen Verhaeltnis zu ihrer Funktion sich geaendert hat; folgen sie ihrer Berufung, oder handeln sie nach finanziellen Gesichtspunkten.
Auch der finanzielle Aspekt hat aber zwei Seiten. Die Pension mag bei einem Wechsel in die Selbstaendigkeit futsch sein, aber das Gruenden einer Religionsgemeinschaft kann ja auch ein sehr erfolgreiches Geschaeftsmodell sein, was das eventuell mehr als ausgleicht.
Berufsverbot ist das sicherlich nicht. Latzel kann sich ja eine andere Kirche suchen oder seine eigene gruenden. Das haette dann natuerlich finanzielle Folgen fuer ihn, vor allem, was die Pension angeht. Das ist dann aber eine Entscheidung, vor der viele Geistliche stehen, deren Weltbild und dessen Verhaeltnis zu ihrer Funktion sich geaendert hat; folgen sie ihrer Berufung, oder handeln sie nach finanziellen Gesichtspunkten.
Auch der finanzielle Aspekt hat aber zwei Seiten. Die Pension mag bei einem Wechsel in die Selbstaendigkeit futsch sein, aber das Gruenden einer Religionsgemeinschaft kann ja auch ein sehr erfolgreiches Geschaeftsmodell sein, was das eventuell mehr als ausgleicht.