11-11-2020, 19:43
(11-11-2020, 18:07)Bion schrieb: Rückkehrer aus dem Dschihad sollen nach Verbüßung ihrer Strafe in Verwahrung bleiben, bis ihre Deradikalisierung sichergestellt ist. Eingerichtet soll das analog den gesetzlichen Gegebenheiten werden, die für geistig abnorme Rechtsbrecher und gefährliche Wiederholungstäter bestehen.
Rückkehrer aus dem Dschihad, die ihre Strafe bereits verbüßt haben und noch als radikalisiert gelten, sollen sich nur mehr funküberwacht frei bewegen dürfen.
Pardon, bei Ratschlägen für ein anderes Land als meines halte ich mich normalerweise gern zurück.
Aber zu den beiden Beispielen oben will ich gern eine "europäische" Antwort geben:
Rückkehrer aus dem Djihad haben in Europa gar nichts mehr verloren! Weder hinter Gittern noch davor. Weder funküberwacht noch frei.
Wie uns ständig, zuletzt in Wien, vorgeführt wird, sind solche verblendeten Menschen doch nicht zu re-radikalisieren. Das ist frommes Wunschdenken. Sie haben sich gegen jede unserer gesellschaftlichen Normen gestellt und dafür auch meistens aktiv gekämpft. Sie müssen mit dem Einsatz für den Djihad ihre europäische Staatsangehörigkeit verlieren. Denn die haben sie mit Füßen getreten.
Und zu einer anderen Feststellung von Dir, @ Ekkard: Ich habe in keinem der vorhergehenden Beiträge gelesen, dass sich "jemand pauschal und generell gegen Flüchtlinge" gestellt hätte. Da war nichts "ungerecht" formuliert.
MfG