(13-08-2020, 00:36)Ulan schrieb:(12-08-2020, 23:42)Sinai schrieb: Denn im Gesetz ist das nicht eindeutig verboten.
Es ist nicht nur nicht verboten. Im Gesetz ist das Aehrenpfluecken am Sabbat explizit erlaubt, solange es dem Stillen des eigenen Hungers dient!
Wie auch immer, das ist nur ein Beispiel, wie die Aussagen des Textes in gaengigen Interpretationen verdreht werden.
Daß es explizit erlaubt ist, glaube ich nicht