30-03-2020, 16:29
(30-03-2020, 16:00)Ahriman schrieb: Vielleicht sollte hier erst mal jemand den Begriff "Würde" genauer definieren.
Mir ist kein BVerfG-Urteil seit 1945 bekannt, bei dem die Begriffsdefinition Schwierigkeiten bereitet haette.
Wenn Sie mir wg. dieser Antwort nun vorwerfen wuerden: "Du blödes Auslaenderschwein hast ja Null Ahnung" , müsste ich Sie nicht mal anzeigen. Das waere ein Offizialdelikt. Heißt: liest ein Polizist da zufällig mit, sind Sie dran. Ihr Name und Email-Adresse müssten herausgerueckt werden. Und der Rest spielt sich dann im Gerichtssaal ab.
Wieder ohne jeden kirchlichen Segen.
Mit freundlichem Gruß