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Staatsgelder für Grundrente oder (oder: und) Bildung?
#38
(23-01-2020, 22:53)Sinai schrieb: ... Ich wollte aber ein ganz anderes Problem aufzeigen: Wenn der Lohn steigt, reiben sich die Vermieter die Hände und erhöhen die Miete ! ...

Das kann der Gesetzgeber ganz einfach verbieten. 1. hat er die Macht und 2. kann der Gesetzgeber alles nach Prozentanteil bestimmen.

Da jeder Arbeiter wohnen muss, aber eben viele nur Mindestlohn bekommen, kann der Gesetzgeber per Gesetz festlegen, dass die Vermieter dem Mieter nur einen bestimmten %-Satz vom Einkommen an Miete in Rechnung stellen dürfen.

Da dies zur Folge hat, dass Vermieter nur an Reiche vermieten wollen würden, muss ein weiterer %-Satz Gesetz werden.
ALLE die Wohnraum vermieten, müssen einen %-Anteil ihrer Wohnungen an Mindestlohnempfänger vermieten.

So ist es doch auch bei Firmen, die Behinderte einstellen müssen. Nur dass es keinem Vermieter ermöglicht wird einen "Freibriefe" zu kaufen/erwerben.
Absolut alle Vermieter sind gesetzlich und bedingunngslos daran gebunden, dass ein bestimmter %-Anteil der Wohnungen den Mindestlohnempfänger zur Verfügung gestellt werden MUSS und diese nur den staatlich festgesetzten %-Anteil ihres Einkommens bezahlen müssen.

Ich denke, dass es fähige Menchen gibt, die sich beruflich damit beschäftigen und dies herausfinden/berechnen können. Desweiteren können diese intelligenten Menschen sicherlich auch die zulässige Höhe der Miete ermitteln.

Beispiel anhand von Sprittkosten, welches ebenso bei den Mieten zutrifft und eigendlich bekannt ist:
Bei gleicher Fahrstrecke zur Arbiet bezahlen sowohl der Besserverdiener, wie auch der Mindestlohnempfänger den gleichen Preis.
Da der MindestLohnEmpfänger weniger Einkommen zur Verfügung hat, bezahlt der MLE einen höheren %-Anteil dafür, um auf die Arbeit zu kommen.
Ungerechtigkeit:
Der der weniger hat, muss mehr bezahlen als der der mehr hat. = Unlogisch und unvernünftig und darum ungerecht.
Das Einkommen IST eine Berechnungsgrundlage.
Das Einkommen ist eine Grundlage für alle Berechnungen.
Der Staat muss nur die entsprechende Gesetze erlassen.
Über das Finanzam ist alles ersichtlich. Auch der Vermieter muss Angaben machen.
Der Vermieter muss eine Bilanz erstellen. In dieser Bilanz können die Mieter aufgelistet werden.
Es gibt wunderbare System, aber sie WIRKEN nur dann, wenn sie angewendet werden.

Letzten Endes muss jeder Arbeiter einen Prozentanteil für die im Eintrag von gestern aufgezählten Dinge Geld ausgeben. Dieser Prozentanteil muss gesetzlich festgesetz werden, diese Festlegung muss nur ständig aktualisiert werden. = Zeitfaktor kommt hinzu.
Dann bekommt der Vermieter die Mietkosten per Gesetz vorgeschrieben und muss sich an dem "%-Anteil-Gesetz" halten.

Zuwiderhandlung werden mit hochen Strafgeldern oder Zuchthaus bestraft. Zudem müssen sie vorweisen, ob sie in der Lage sind einfache mathematische Rechnungen zu lösen und werden zu einem Rechungstest eingeladen. Mutwillige Unmündigkeit kann der Staat nicht dulden, denn jeder Bürger, also auch der Vermieter, ist dazu verpflichtet sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und die kinderleichte Logik zu verstehen, hinzunehmen und anzuwenden und darf diese nicht ablehen. Der Vernunft zuwiderhandeln ist demzufolge strafbar.

Also jeder der Wohnraum vermietet, muss einen %-Anteile an Mindestlohnarbeiter vermieten und die Miete hat wiederum den %-Anteil vom Einkommen.
Alles kann per %-Satz festgelegt werden.
Feinheiten/Details können zudem auch mit dem Faktor "Zeit" ausbalanciert werden. (Mietdauer)

So manche Münder werden ggf von einer Diktatur reden, da aber hier reine Logik zugrunde liegt, werden diese Münder sofort schweigen, sowie man ihnen die Logik erklärt hat und sie sie verstanden haben. Das kann zwar lange dauern, aber am Ende ist der Gewinn für alle da.

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RE: Staatsgelder für Grundrente oder (oder: und) Bildung? - von Adamea - 24-01-2020, 14:49

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