(19-09-2018, 18:36)Bion schrieb: . . . gilt das Lebensmittel lebensmittelrechtlich als verdorben . . .
Ja, das deutsche Lebensmittelrecht
Wir müssen froh sein, daß wir heute so ein strenges Lebensmittelrecht haben.
Aber manchmal ist es übertrieben und unverständlich. Täglich landen Tonnen Käse und Butter aus münchner Supermärkten auf den Mülldeponien - nur weil das aufgedruckte Datum erreicht wurde.
Ich persönlich bin ein Käseliebhaber. Ich kaufe Käse immer am Ablauftag, weil er dann stark verbilligt ist. Ich trage ihn nach Hause und lasse ihn dann noch zwei Wochen nachreifen, damit er den richtigen Geschmack entwickelt.
Wenn ich mir ein Mal im Jahr Rinderfilet für das Pfeffersteak kaufe, verlange ich prinzipiell "gut abgehangene" Stücke und lasse sie zu Hause einige Zeit nachreifen. In der französischen Küche sagt man haut goût dazu
Ich hatte mir Gedanken zum Menschen in der Urzeit gemacht, zu einer Zeit als er noch keine Waffen hatte. Er lebte ohne lebensmittelrechtliche Normen
Mein Gedanke ist der: ein Bär hatte einen Hirschen gerissen und zur Hälfte aufgefressen. Ein Mensch hatte aus sicherer Entfernung (vielleicht von der Krone eines Baumes aus) dem Bären bei seiner Mahlzeit zugesehen. Dann trollte sich der Bär. Der Hirsch war erst ein oder zwei Stunden tot. Nun kam ein Mensch und sah sich den halb aufgefressenen Hirschen an und kam auf die Idee, weiterzuessen
Damit ist er terminologisch ein Aasfresser - da er das Wild nicht selbst getötet hat, sondern die stehengelassene Beute eines Raubtiers verspeiste.
Es war aber kein "stinkendes Aas" sondern Fleisch eines Tieres, da zwei Stunden vorher noch munter gelaufen ist.

