25-04-2018, 15:58
Auf Wikipedia heisst es:
"Menschenwürde ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht (dies ist von der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffes Würde zu unterscheiden). Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von all ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen und Dinge steht."
und weiter:
"Innerhalb der deutschen Rechtstheorie wird die Vorstellung, dass die Menschenwürde als ein ethisches Grundprinzip zeitlos sei und als Maßstab über jeder Staatsform stehe, nicht uneingeschränkt vertreten, wiewohl ihr nach dem Wortlaut von Artikel 1 des Grundgesetzes Allgemeingültigkeit zukommt."
Fett markierte Begriffe wurden dabei durch mich hervorgehoben.
Derlei zeigt imho ganz gut, wie schwierig der Begriff "Menschenwürde" eigentlich ist und dass es sowohl in der ethischen Festlegung als auch in der praktischen Umsetzung Unsicherheiten gibt und eben keinen einheitlichen Konsens.
Es gibt es keine Instanz, welche uns etwa bei Gesetzen und Rechtsnormen sagt, ob diese konform mit der Menschenwürde sind oder nicht.
Ist Hartz4 mit der Menschenwürde vereinbar, weil die existenziellen Bedürfnisse abgesichert sind? Oder verletzt es die Menschenwürde, weil es Individuen vom gesellschaftlichen Leben und der Teilhabe an Kunst, Kultur, Wissenschaft etc. ausgrenzt bzw. ihnen auch keine Möglichkeit einräumt, ihre Situation zu verbessern?
Was also meinen Leute (wie etwa Mustafa), wenn sie sagen, sie "glauben an die Menschenwürde"? Wer so etwas in den Raum stellt, darf aufgrund der Vielseitigkeit dieses Begriffes und seiner Anwendung eine konkrete Erklärung seiner Aussage nicht schuldig bleiben.
"Menschenwürde ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht (dies ist von der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffes Würde zu unterscheiden). Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von all ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen und Dinge steht."
und weiter:
"Innerhalb der deutschen Rechtstheorie wird die Vorstellung, dass die Menschenwürde als ein ethisches Grundprinzip zeitlos sei und als Maßstab über jeder Staatsform stehe, nicht uneingeschränkt vertreten, wiewohl ihr nach dem Wortlaut von Artikel 1 des Grundgesetzes Allgemeingültigkeit zukommt."
Fett markierte Begriffe wurden dabei durch mich hervorgehoben.
Derlei zeigt imho ganz gut, wie schwierig der Begriff "Menschenwürde" eigentlich ist und dass es sowohl in der ethischen Festlegung als auch in der praktischen Umsetzung Unsicherheiten gibt und eben keinen einheitlichen Konsens.
Es gibt es keine Instanz, welche uns etwa bei Gesetzen und Rechtsnormen sagt, ob diese konform mit der Menschenwürde sind oder nicht.
Ist Hartz4 mit der Menschenwürde vereinbar, weil die existenziellen Bedürfnisse abgesichert sind? Oder verletzt es die Menschenwürde, weil es Individuen vom gesellschaftlichen Leben und der Teilhabe an Kunst, Kultur, Wissenschaft etc. ausgrenzt bzw. ihnen auch keine Möglichkeit einräumt, ihre Situation zu verbessern?
Was also meinen Leute (wie etwa Mustafa), wenn sie sagen, sie "glauben an die Menschenwürde"? Wer so etwas in den Raum stellt, darf aufgrund der Vielseitigkeit dieses Begriffes und seiner Anwendung eine konkrete Erklärung seiner Aussage nicht schuldig bleiben.
