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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#19
(09-01-2017, 19:38)Sinai schrieb: Die von Dir gezeigten Ezzes eines amerikanischen Rechtsprofessors führen in der Bundesrepublik ins Kittchen !

Ganz anderes Rechtssystem.

Das ist doch nicht wahr.

Aussageverweigerung ist in unserer Rechtsordnung ein Recht jedes Beschuldigten!
MfG B.
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Bion - 09-01-2017, 19:46

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