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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#18
(09-01-2017, 19:06)Ulan schrieb: Das bringt mich zum Ausgangspunkt zurueck: viele Befragte machen in der Aufregung nicht zutreffende Angaben, und zwar auch Leute, die sonst eher weniger zu Flunkereien neigen; daher der allgemeine Rat, keine Fragen zu beantworten, da das sich spaeter raechen kann.


Die von Dir gezeigten Ezzes eines amerikanischen Rechtsprofessors führen in der Bundesrepublik ins Kittchen !

Ganz anderes Rechtssystem.
Während Du in der Bundesrepublik nicht einmal einen einschüssigen Schwarzpulver-Vorderladerderringer (sogenannte "Weinbergpistole" zum verscheuchen von Krähen) aus 1830 führen darfst, kann sich in Amerika jeder Kerl in der Tankstelle eine 18-schüssige Glock Hochleistungspistole kaufen und diese geladen am Gürtel führen, und kein Cop wird ihn auch nur schief anschauen . . .  Icon_cheesygrin
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Sinai - 09-01-2017, 19:38

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