09-01-2017, 19:26
(09-01-2017, 17:06)Sinai schrieb: Der Staatsanwalt stellt hier wegen "Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr" bei Gericht den Antrag auf
So, wie du dir das zusammenspinnst, funktioniert die Rechtspflege in Österreich oder Deutschland nicht.
Die Verweigerung einer Aussage bei polizeilicher Befragung kommt ins Protokoll. Deswegen kommt in niemand in Untersuchungshaft. Es muss schon jemand dringend verdächtig sein, eine entsprechende Straftat begangen zu haben. Zusätzlich müssen noch Haftgründe vorliegen.
Auch die Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor dem mit der Untersuchung betrauten Staatsanwalt hat keine unmittelbaren Folgen. Auch das kommt zunächst einmal ins Protokoll. Wie eine solche Aussageverweigerung, wenn sie vor Gericht aufrecht erhalten wird, rechtlich zu bewerten ist, obliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
MfG B.

