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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#14
(09-01-2017, 18:49)Sinai schrieb: Wenn einer bei der Behörde unwahre Angaben macht und dies dann beim Prozeß anhand Details  ("war eine Zeder oder eine Eiche bei Susanna
im Bade"; siehe Daniel 13:1-64)  auffliegt, so ist natürlich die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttert - und das ist gut so!

Interessante Antwort, wenn man beachtet, dass das Szenario, auf das Du hier reagierst, das war, dass Du selbst ein paar nicht ganz zutreffende Angaben machst in einer Befragung, bei der Du selbst der Verdaechtigte bist. Und wenn Deine Glaubwuerdigkeit dann erschuettert ist, nuetzt es Dir auch nichts mehr, wenn Du unschuldig bist und trotzdem bei Aussage gegen Aussage verurteilt wirst; was dann, Deiner Aussage nach, auch gut so ist!

Das bringt mich zum Ausgangspunkt zurueck: viele Befragte machen in der Aufregung nicht zutreffende Angaben, und zwar auch Leute, die sonst eher weniger zu Flunkereien neigen; daher der allgemeine Rat, keine Fragen zu beantworten, da das sich spaeter raechen kann.
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Ulan - 09-01-2017, 19:06

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