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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#11
(09-01-2017, 16:14)Bion schrieb: Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr

Na, das haben wir ja schon.
Der Staatsanwalt stellt hier wegen "Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr" bei Gericht den Antrag auf U-Haft

Die sechs-Monats-Regelung bezieht sich übrigens nur auf den letzten Halbsatz nach dem Strichpunkt  Icon_cheesygrin
(09-01-2017, 15:10)Ulan schrieb: Das ist aber ein schlechtes Zeugnis, das Du hier dem deutschen Rechtssystem ausstellst.

Das muß man differenziert sehen.   Ist alles relativ.  Hängt davon ab, ob man diesseits oder jenseits des Gesetzes steht
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Sinai - 09-01-2017, 17:06

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