(09-01-2017, 14:39)Ulan schrieb: Das Prinzip "Unschuldige haben nicths zu verbergen" ist eigentlich nur ein etwas duemmlicher Stammtischgrundsatz. Wenn das alles ist, was der Staatsanwalt in der Hand hat, hat er halt nichts in der Hand.
Das stimmt - zunächst
Und das weiß der Staatsanwalt auch, aber Staatsanwälte sind keine naiven Milchmädchen.
Die werden dann zornig und aufmerksam und beginnen zu bohren
Und zwar im gesamten Umfeld des "Stehers"
Hätte das Delikt zuerst den Staatsanwalt gar nicht interessiert, so wird die Sache jetzt zur Leidenschaft !
Zu seinem "Privatfall", wo er nun Tag und Nacht, auch in seiner Freizeit damit hadert

