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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#3
(09-01-2017, 13:56)Ulan schrieb: "Rede nicht mit der Polizei" ist fast immer ein guter Ratschlag nach einem Vorfall, auch wenn man komplett unschuldig ist.

Manche Dinge sind etwas US-spezifisch, aber dieser Juraprofessor listet 7 Gruende, warum man nie mit der Polizei reden sollte

Das ist amerikanische Rechtslage;  in der Bundesrepublik ist es Wahnsinn, mit der Polizei "nicht zu reden"
Ein aufgelegter Elfmeter für die Polizei
Für den ermittelnden Staatsanwalt so gut wie ein Schuldeingeständnis oder zumindestens Mitwisserschaft wenn nicht Komplizenschaft
. . .  führt für den Unschuldigen recht wahrscheinlich zu U-Haft
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Sinai - 09-01-2017, 14:31

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