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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#2
"Rede nicht mit der Polizei" ist fast immer ein guter Ratschlag nach einem Vorfall, auch wenn man komplett unschuldig ist. Suggestive Fragen durch die Polizei koennen die eigene Erinnerung verfaelschen. Ausserdem hat man keinen Einfluss darauf, was spaeter im Protokoll steht, und wenn's erst mal im Protokoll steht, ist es fast unmoeglich, noch dagegen zu argumentieren. Das muss uebrigens nicht einmal boesartig seitens des Polizisten sein (inkl. "boesartig" im Sinne von "will den Fall schnell abschliessen"), denn das Gedaechtnis des Polizisten unterliegt ja derselben Unschaerfe.

Manche Dinge sind etwas US-spezifisch, aber dieser Juraprofessor listet 7 Gruende, warum man nie mit der Polizei reden sollte: *https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE
In der zweiten Haelfte bestaetigt ein Polizist aus seiner Praxiserfahrung, dass alle diese Gruende stimmen.
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Ulan - 09-01-2017, 13:56

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