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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#1
(09-01-2017, 10:19)Adamea schrieb: Nur wer das Geld hat, kann sich einen guten Anwalt leisten.


In Deutschland ist das leider nicht so - Hartz IV Leute haben bessere Anwälte als wir !

Eine Kollegin von mir ging zu Fuß mit ihrem Kleinkind am Gehsteig spazieren, und ein Drogensüchtiger der rücksichtslos am Gehsteig radelte, fuhr das Kind nieder !
Es kam mit den Fingern in die Speichen.
Der Kerl arbeitet nichts, lebt von Hartz IV
Selbstverständlich bekam er Prozesskostenhilfe
Und zwar einen guten Anwalt aus der Innendtadt, den sich Normalbürger gar nicht leisten können !
Der Prozeß zog sich in die Länge, die Kollegin die sich ihren Anwalt selbst zahlen mußte, blutete nach zwei Jahren finanziell aus, mußte das Handtuch werfen

Der Verbrecher war der Lachende. Er gewann letztlich
Und das Kind hat eine kaputte Hand, wird beruflich keine Chance haben
Der Verbrecher ist natürlich als Radfahrer nicht haftpflichtversichert, und gepfändet kann so einer auch nicht werden
Er braucht den von ihm ruinierten Menschen nicht erhalten
Jetzt leben noch die Eltern des Kindes . . .   Wenn sie einmal sterben was dann
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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen? - von Sinai - 09-01-2017, 11:13

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