27-03-2016, 08:40
(25-03-2016, 18:31)Sinai schrieb: Aber was ist, wenn die Seelenwanderung drei Monate dauert ?
a) gibt es da eine Vorschrift betreffend die Fristen ?
b) falls ja - wo kann man das reklamieren/einfordern ?
Sinai, Du stellst Fragen, vergleichbar etwa mit: woher wisst Du denn so genau dass 1+1=2, und wenns dann doch Mal anders ist? Wo würdest Du Dich beschweren und die Differenz einfordern?
Aber ich erkläre Dir die Seelenwanderung, so wie sie definiert ist, gerne nochmals: Die Definition davon ist, dass man glaubt, dass eine Seele eines sterbenden Wesens - Mensch oder Tier oder Pflanze - sofort, im Sinne von unverzüglich, ein sich im Geburtsvorgang befindliches anderes Wesen sucht um es zu beseelen, sei es eine werdende Pflanze, ein Blatt etwa, oder ein Tier oder eben ein Mensch. Die Seele eines Menschen kann also als Tier oder P?flanze wiedergeboren werden und Seelenwanderungen von drei Monaten gibt es per Definition nicht.
Demgegenüber lehnt die Lehre der Wiedergeburt die Reinkarnation auf einer anderen/tieferen Entwicklungsstufe ab - die Seele des Menschen kann also gemäss dieser Lehre nur und ausschliesslich wieder als Mensch geboren werden.