15-07-2015, 00:27
Hallo Geobacter,
ich hege den Eindruck du hast meinen Beitrag nicht wirklich verstanden, oder möchtest das bisherige Thema nun erweitern. Vorab, was mich nicht interessiert ist eine (allzu salopp formulierte) Radikalkritik, was den Umgang mit antiken Texten betrifft, die selbst den meisten kritischen Historikern wohl befremdlich sein dürfte. Mich interessiert hier rein die Fragestellung Harpyas, was von dieser Textstelle zu halten ist - textkritisch, wie auch historisch - und nicht moralische Einwände gegen die Steinigung oder der persönliche Unglaube einer Person. (Zumindest fehlt es mir leider an nachvollziehbaren Begründungen, um mit einigen deiner Aussagen irgendetwas konstruktives hier anzufangen.)
Meine Aussage bezieht sich hier auf die textkritische Frage Harpyas, dementsprechend verstehe ich deinen Einwand nicht.
Wie ich bereits ausgeführt habe, wäre es zum Beispiel denkbar die gesetzlichen Vorschriften der damaligen Zeit unter die Lupe zu nehmen. Also was sagt zum Beispiel die Thora dazu? Oder was erwähnten zum Beispiel der Historiker Josephus Flavius, oder der Theologe Philon von Alexandrien möglicherweise über die Praxis der Steinigung. Oder man könnte ja, bei ausreichendem Interesse, entsprechende Fachliteratur konsultieren. Ich denke da z. B. an "Sex Laws and Customs in Judasim", von Louis M. Epstein.
Um es auf unserem Beispiel anzuwenden: Weicht diese Geschichte der Ehebrecherin z. B. maßgeblich von den damaligen Gepflogenheiten ab, so liegt die Vermutung nahe, dass der Schreiber der Geschichte die tatsächlichen Gepflogenheiten nicht kannte und eine fiktive Situation niedergeschrieben hat. Wenn sie aber übereinstimmt mit den Vorgehensweisen, oder historischen Begebenheiten, so ist sie logischerweise nicht von vornherein auszuschließen nur aufgrund eines eventuell späteren Einschubs. (Könnte ja z. B. auch sein, dass die Geschichte frühzeitig durch einen Kopierfehler ausgelassen wurde und dementsprechend nachträglich wieder eingefügt wurde)
ich hege den Eindruck du hast meinen Beitrag nicht wirklich verstanden, oder möchtest das bisherige Thema nun erweitern. Vorab, was mich nicht interessiert ist eine (allzu salopp formulierte) Radikalkritik, was den Umgang mit antiken Texten betrifft, die selbst den meisten kritischen Historikern wohl befremdlich sein dürfte. Mich interessiert hier rein die Fragestellung Harpyas, was von dieser Textstelle zu halten ist - textkritisch, wie auch historisch - und nicht moralische Einwände gegen die Steinigung oder der persönliche Unglaube einer Person. (Zumindest fehlt es mir leider an nachvollziehbaren Begründungen, um mit einigen deiner Aussagen irgendetwas konstruktives hier anzufangen.)
(14-07-2015, 22:12)Geobacter schrieb:(14-07-2015, 21:34)Rob schrieb: Nichts handfestes? In Bezug auf die Geschichte der Ehebrecherin existieren die uns erhaltenen Schriften, usw. um abzuklären wann, wo, wie diese Geschichte ggf. Einzug ins NT gefunden haben kann. Zudem könnte man überprüfen was sich in diesem fragwürdigen Zeitraum des Einschubs historisch in der frühen Kirche abgespielt haben mag, die die Aufnahme dieser Story vielleicht begünstigte.
Es gibt darüber tatsächlich nichts Handfestes, sondern nur Legende und Sagen.
Meine Aussage bezieht sich hier auf die textkritische Frage Harpyas, dementsprechend verstehe ich deinen Einwand nicht.
(14-07-2015, 22:12)Geobacter schrieb:(14-07-2015, 21:34)Rob schrieb: In Bezug auf die Todesstrafe durch Steinigung in Palästina im 1. Jhr gibt es doch auch so einige nutzbare
Quellen.
Welche denn?
Wie ich bereits ausgeführt habe, wäre es zum Beispiel denkbar die gesetzlichen Vorschriften der damaligen Zeit unter die Lupe zu nehmen. Also was sagt zum Beispiel die Thora dazu? Oder was erwähnten zum Beispiel der Historiker Josephus Flavius, oder der Theologe Philon von Alexandrien möglicherweise über die Praxis der Steinigung. Oder man könnte ja, bei ausreichendem Interesse, entsprechende Fachliteratur konsultieren. Ich denke da z. B. an "Sex Laws and Customs in Judasim", von Louis M. Epstein.
Um es auf unserem Beispiel anzuwenden: Weicht diese Geschichte der Ehebrecherin z. B. maßgeblich von den damaligen Gepflogenheiten ab, so liegt die Vermutung nahe, dass der Schreiber der Geschichte die tatsächlichen Gepflogenheiten nicht kannte und eine fiktive Situation niedergeschrieben hat. Wenn sie aber übereinstimmt mit den Vorgehensweisen, oder historischen Begebenheiten, so ist sie logischerweise nicht von vornherein auszuschließen nur aufgrund eines eventuell späteren Einschubs. (Könnte ja z. B. auch sein, dass die Geschichte frühzeitig durch einen Kopierfehler ausgelassen wurde und dementsprechend nachträglich wieder eingefügt wurde)