30-05-2015, 07:57
(29-05-2015, 23:00)Harpya schrieb: mit der bayerischen Verfassung. Darin heißt es, Artikel 131, Absatz 2: "Ehrfurcht vor Gott" sei eines der obersten Bildungsziele im Freistaat.
Eine Verfassung ist doch demokratisch verfasst und rechtskräftig geworden!
Kann aber auch demokratisch geändert werden.
Zitat:Kann man auch als Mißbrauch Schutzbefohlener sehen.
Ich sehe es als eine Diskussion zwischen Lehrer und Schüler.