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Info zum islamisches Schlachten....
#2
Selam,

Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen verschiedene Kategorien:

1. physischer Tierschutz
2. psychischer Tierschutz
3. ethisch-moralischer Tierschutz


Diese islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna. Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht und die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem Schöpfer.

Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.

Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.

Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne schädigen könnten

Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen physischen Schaden zuzufügen, sondern man darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.

Auszug aus dem umfangreichen islamischen Tierschutz-Normenkatalog

- das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- das Verbot, Tiere zu quälen
- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken, etc.


Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des Tierschutzes ist klar erkennbar, das ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden kann.

Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für vorbereitende als auch für nachbereitende Maßnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren sollen.

So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst wird das Tier beruhigt, das heißt streicheln, gut zureden, essen oder trinken anbieten und erst wenn das Tier ruhig und entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muss schnell und professionell ausgeführt werden. Das Messer muss sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang neu geschärft werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.

Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale.

Gruß
Zehra
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Info zum islamisches Schlachten.... - von Shia - 21-01-2003, 15:15
RE: Info zum islamisches Schlachten.... - von ixolite - 10-08-2006, 16:52
RE: Info zum islamisches Schlachten.... - von ixolite - 10-08-2006, 19:10
RE: Info zum islamisches Schlachten.... - von ExAdmin - 11-08-2006, 07:38
[Kein Betreff] - von Zehra - 13-02-2003, 07:53
[Kein Betreff] - von Zehra - 15-02-2003, 19:02

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