21-08-2014, 12:42
(20-08-2014, 23:57)Erich schrieb: Eine Zuwanderungsbeschränkung aus dem Islam ist keine Diskriminierung, sondern ebenso wie die Aufhebung der Automatisierung bei der Erteilung der Staatsbürgerschaft und damit des Wahlrechts durch ein EU-Land meiner festen Überzeugung nach eine erforderliche Abwehrmaßnahme, um auch in Zukunft die uneingeschränkte rechtsbindende Geltung der Menschenrechte in Europa ohne religiöse Verwässerung aufrechtzuerhalten.
Ich bitte um konkrete Beispiele, wo die rechtsbindende Geltung der Menschenrechte in Deutschland "religiös verwässert" wurde.
Womit konkret wird die "erforderliche Abwehrmaßnahme" begründet?
