09-08-2014, 13:37
(08-08-2014, 23:46)Sinai schrieb: Ich finde, das Thema des Threads "Integrationshindernis Islam?" ist nicht sehr glücklich gewählt, vielleicht mit Absicht.
Der Islam will ja seine Söhne und Töchter davor schützen, im Dschungel moderner Großstädte aufzugehen. Der Islam ist nicht unfähig, sich zu integrieren – er findet Integration schädlich.
Die Aussage nach dem Bindestrich dürfte in der Tat der Auffassung der Mehrheit der in der EU lebenden Muslime entsprechen.
(08-08-2014, 23:46)Sinai schrieb: Und das wohl zu Recht, wenn man sich die Familienbiographien der letzten 30 Jahre ansieht. Mein Nachbar war unlängst bei einem
30-jährigen Klassentreffen, er erzählte mir, daß alle – ausnahmslos alle – Schulkollegen geschieden sind.
Auf diese Segnungen der modernen Demokratie können Moslems gern verzichten
... weil sie, so sie Männer sind, zu ihrer Ehefrau oder deren Plural davon einfach dreimal sagen müssen "ich verstoße Dich" und, schwupps, sind sie islamrechtlich geschieden.
Muslimas haben`s diesbzüglich schwerer, obwohl sie in Anbetracht dessen, dass die Dominanz des Mannes in der Familie im Koran festgeschrieben ist, und dort dem Mann sogar ausdrücklich befohlen wird, seine Frau bereits bei Verdacht auf Nichtunterordnung zu strafen (meist übersetzt mit dem Befehl "schlagt sie"!), mehr Veranlassung zur Scheidung hätten.
Zur Scheidung generell: Es geht weder den Staat noch die Gesellschaft etwas an, wenn 2 die Ehe eingegangene Partner sich trennen wollen. Ich frage mich überhaupt, warum 2 zusammen leben wollende Partner ihr oK vor dem Standesamtes oder gar gegenüber Geistlichen ihrer Religion erklären sollten. Ich denke, dass die meisten standesamtlich geschlossenen Ehen in D heute der Steuerklasse III zu verdanken sind, meine auch - und die hielt n.B. seit > 43 Jahren. Aber wenn`s nicht funktioniert, Mann säuft, Frau sich als Xhantippe entpuppt, oder wenn man sich einfach auseinandergelebt hat, so erscheint mir Trennung allemal besser als erzwungenes Zusammenleben, schon evtl. vorhandener Kinder wegen.
Im Übrigen berücksichtigt das in D und anderen westlich orientierten Staaten geltende Scheidungsrecht die Rechte beider Partner und das Wohl der Kinder und unterscheidet sich damit wohltuend vom islamischen Scheidungsrecht.

