22-07-2014, 18:48
Iran kann man weitgehend gelten lassen, da nach Artikel 57 der iranischen Verfassung die staatliche Gewalt, also Legislative, Exekutive und Judikative, dem Führer unterstellt sind.
Allerdings auch ein Staat mit einem nichtexistenten eigentlichen Führer.
Laut Artikel 5 der Verfassung von 1979 ist formal gesehen der erwartete Imam Muhammad al-Mahdi das eigentliche Staatsoberhaupt des Iran.
Muhammad al-Mahdi spielt in der schiitischen Religion eine zentrale Rolle und soll bei seiner Wiederankunft das „Goldene Zeitalter des Islam“ ankündigen.
Bischen wirr.
Allerdings auch ein Staat mit einem nichtexistenten eigentlichen Führer.
Laut Artikel 5 der Verfassung von 1979 ist formal gesehen der erwartete Imam Muhammad al-Mahdi das eigentliche Staatsoberhaupt des Iran.
Muhammad al-Mahdi spielt in der schiitischen Religion eine zentrale Rolle und soll bei seiner Wiederankunft das „Goldene Zeitalter des Islam“ ankündigen.
Bischen wirr.