28-03-2014, 13:50
(28-03-2014, 13:19)Sinai schrieb:(28-03-2014, 12:39)Harpya schrieb: Geht noch einfacher.Der als langfristig schädlich erkannte Zins ist immer innerhalb derselben Glaubensgemeinschaft verboten.
Bei Geschäften islamischer Banken z.B. mit Japan wird kein Zins erhoben,
sondern einfach eine "Beratungsgebühr" erhoben, die alle Kosten
beinhaltet.
Wo soll das im Koran stehen, ins Sure 2 jedenfalls nicht.
2,275
"Diejenigen, die Zins nehmen (w. verzehren), werden (dereinst) nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist (so daß er sich nicht mehr aufrecht halten kann). Dies (wird ihre Strafe) dafür (sein), daß sie sagen: ›Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe.‹ Aber Gott hat (nun einmal) das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“
Wobei nach modernistische Auffassung eine Unterscheidung nach Zins
oder resultierendem Wucher diskutiert wird.
Auch im Wandel der Zeiten, im Mittelalter waren Zinssätze von 40%
wegen des Ausfallrisikos durchaus üblich.
Wie heute richtet sich der Zins, z.B. bei Staatsanleihen auch
nach Ausfallrisiko, siehe Griechenland.
Ist aber etwas OT, über tibetische Banken ist mir nichts bekannt.
