(28-03-2014, 03:20)Ulan schrieb: Praktisch wurde dieses Verbot natuerlich allezeit problemlos umgangen, z.B. durch mehrere Kaeufe und Verkaeufe
Das dürfte stimmen.
Ich habe einmal mit einem gebildeten Moslem darüber diskutiert, und er sagte mir, daß es in seiner Heimat verboten ist, daß Moslems von Moslems Zinsen nehmen. Das Verbot wird in der Praxis dadurch umgangen, daß etwa der Kreditnehmer dem Kredithai gleichzeitig ein Grundstück zu einem sehr niedrigen Preis verkauft. Es werden eben mehrere (mindestens zwei) Verträge miteinander vermischt (paktiert).
Allerdings ist von "problemlos" keine Rede, da es ein verbotenes Scheingeschäft ist, da steht Gefängnis darauf. Zum spielen ist das nicht, somit sind solche Geschäfte sehr eingeschränkt. Kommt vor, aber doch nicht allzu häufig.
Der Geschädigte kann das Scheingeschäft nachträglich anzeigen, dadurch hängt über dem Kreditgeber immer ein Damoklesschwert.
Dann gibt es Einvernahmen durch die Wirtschaftspolizei, und die können sehr unangenehm sein.


