(22-02-2014, 22:10)Bion schrieb: M. Cohn war weder ein weltberühmter Gelehrter, noch ein Fachmann für jüdische Geschichte gewesen, sondern ein tüchtiger Rechtsanwalt, der sich neben seinem Beruf mit seiner Religion gründlich auseinandergesetzt und dazu publiziert hat.
Goethe Universität – Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Forschungsstelle für jüdisches Recht
Auszug:
"Die jüdisch-rechtlichen Arbeiten Marcus Cohns, die im "Jüdischen Lexikon" einen weiten Leserkreis gefunden haben, haben ihn in die erste Reihe der Sachverständigen für jüdisches Recht gestellt. Es war daher nur natürlich, dass nach der Staatsgründung das Justizministerium des Staates Israel ihn dazu berief, die mit Gesetzgebungsentwürfen betrauten Organe jüdischrechtlich zu beraten.
In Erinnerung an die segensreiche Tätigkeit von Dr. Marcus Cohn wurden seine Beiträge zum jüdischen Recht in einem besonderen Buch, „Lexikon des jüdischen Rechts“ (Karger Verlag), veröffentlicht und so der Nachwelt erhalten. Wie das jüdische Recht selbst, so ist seine Darstellung aus der Feder dieses grossen Gelehrten zeitlos und immer von neuem aktuell.
Leben und Werk von Marcus Cohn sind unvergesslich und unvergänglich. In Jerusalem trägt eine der wichtigsten Bibliotheken ihrer Art für immer seinen Namen. "Dr. Marcus Cohn Memorial Library, Jerusalem" - so lautet die Inschrift über dem Eingang zur bedeutenden Bibliothek der Jeschiwa Merkas HaRaw in Jerusalem, die heute über 30,000 Bände besitzt."