22-02-2014, 01:05
(22-02-2014, 00:55)Bion schrieb: In der Mischna steht ausdrücklich, dass auf das Herz gezielt werden soll!
Einer der Zeugen stößt ihn auf seine Hüften. Er fällt auf sein Herz. Der [Zeuge] dreht ihn auf seine Hüften um. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, nimmt der zweite [Zeuge] einen Stein und wirft ihn auf sein Herz. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, wird er gesteinigt von ganz Israel,…
Na, da schauen wir wieder in die Veröffentlichung der Goethe Universität:
"Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21)."
Geschrieben hat dies der berühmte Marcus Cohn, der sich wohl auskannte.