(14-11-2013, 18:41)Sinai schrieb: Das betrifft aber nur Personen und nicht Religionsgemeinschaften !
Der Einwand ist nicht noetig, weil ich das zitierte Recht in meinem Post eindeutig als individuelles identifiziert habe.
Was die Anerkennung von Religionsgemeinschaften angeht, so gibt es da zwei Ebenen. Zunaechst einmal sind sie grundsaetzlich erlaubt, so weit sie nicht gegen bestehende Gesetze verstossen. Man sieht das z.B. daran, dass nach langem Rechtsstreit selbst Scientology die Anerkennung zugesprochen wurde, wegen des individuellen Rechts auf freie Religionsausuebung, und das Gericht hat Scientology einen religioesen Aspekt zugesprochen.
Der naechste Schritt ist die steuerliche Behandlung einer Religionsgemeinschaft, inklusive der Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit und der Inanspruchnahme der staatlichen Steuereintreibung (was nicht unbedingt kombiniert sein muss). Fuer diese Anerkennung sind gewisse Voraussetzungen an den Organisationsgrad der Religionsgemeinschaft gegeben, die fuer viele nichtchristliche und nichtjuedische Glaubensgemeinschaften schwer zu leisten sind. Das ist aber insgesamt mehr ein steuerrechtlicher Aspekt als irgendetwas anderes.