(14-11-2013, 15:48)Sinai schrieb: Ist die Gleichberechtigung ein einklagbares Recht oder ein Wunschdenken einzelner ?
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Es ist ein Grundrecht in Deutschland, zumindest ein individuelles. Das trifft dann auf die Wirklichkeit des Konkordats und der staatlichen Beteiligung am Kirchenapparat.
Sogar Herkunft und Sprache sind da uebrigens gelistet. Das gilt natuerlich nur fuer Staatsbuerger.