10-11-2013, 22:52
(10-11-2013, 22:24)Sinai schrieb: Eine Muslima in Italien ärgert sich über die Kreuze in den Volksschulen dieses katholischen Landes. (...) Jetzt muß der EuGH "entscheiden" ob Kreuze in italienischen Schulen zulässig sind?
Wie ist das eigentlich zu entscheiden ? Soll sich der EuGH das aus den Fingern saugen ?
Gerichte entscheiden das nicht, sie machen etwas anderes. Du schriebst selbst:
(10-11-2013, 22:00)Sinai schrieb: Die Gesetze werden in einer Demokratie nun einmal von der Mehrheit erzeugt.
Die Richter haben diese Gesetze anzuwenden – und nicht abzuändern oder gar aufzuheben.
Die Richter können gar keine neuen Gesetze machen, sie können die vorhandenen nur anwenden. Und genau das müsste das Gericht in besagtem Fall tun. Es müsste geklärt werden, welches Recht überwiegt, wenn zwei kollidieren. Die Kreuze im Klassenzimmer sind da eigentlich ein gutes Beispiel. Das Gericht muss dann herausfinden, was Kreuze im Klassenzimmer eigentlich für die Religionsfreiheit bedeuten und dann eine begründete Folgerung (keine kreative Erfindung) vorlegen. Und das ist doch das Einzig richtige. Die Alternative wäre folgende: "Hmm, wir wollen den Gerichtshof ja nicht mit Religion belasten, also bleibt einfach alles generell so, wie es ist." Auch nicht grade super.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)