(10-11-2013, 21:29)Gundi schrieb: Ich halte die Instanz der Rechtssprechung für sinnvoll, gerade dann, wenn es gilt verschiedene Rechtsansprüche gegeneinander abzuwägen.
Das ist demokratiepolitisch problematisch und auch sehr gefährlich.
Wir haben die Gewaltentrennung Legislative–Jurisdiktion–Exekutive
Die Gesetze werden in einer Demokratie nun einmal von der Mehrheit erzeugt.
Die Richter haben diese Gesetze anzuwenden – und nicht abzuändern oder gar aufzuheben.
Bei mitteleuropäischen Juristen ist so etwas ein Alptraum. Böses Schlagwort "Richterrecht"
So etwas widerspricht der deutschen Verfassung.
Das Richterrecht ist in Großbritannien üblich – aber dort ist eine ganz andere Rechtstradition – und auch eine ganz andere Verfassung.
Wir wollen nicht die englische Verfassung – oder willst Du das Königtum ??
In England wird tatsächlich seit dem 13. Jahrhundert Recht durch Richter erzeugt. Ein antiquiertes System – dort tragen die hohen Richter übrigens noch weiße Perücken mit Zopf.
In England sticht das Richterrecht letztlich das vom Parlament erzeugte Recht aus. Doch das ist höchst problematisch – denn englische Höchstrichter entscheiden immer wieder nach Präzedenzfällen aus dem 13. oder 14. Jahrhundert.
Ein Autounfall ? Da wird geschaut wie das 1250 war, als in Manchester die Deichsel einer Kutsche brach . . . wie wurde damals entschieden . . . das ist tatsächlich für die heutige Entscheidung bindend. Der Anwalt des Autofahrers beruft sich darauf !
Beim EuGH ist es noch problematischer. In Italien hatte eine Muslima gegen die Kreuze in den Schulen protestiert, obwohl das italienische Parlament das demokratisch beschlossen hatte.
Eine ausländische Macht hat das italienische Gesetz aufgehoben.
Auch in Italien gärt es jetzt. Das italienische Volk ist sehr stolz und liebt seit 1866 seine Unabhängigkeit. In Italien feiert der Faschismus fröhliche Urständ.