(11-10-2013, 14:03)d.n. schrieb: Solche Einzelfälle sind natürlich nach geltendem Recht zu behandeln,..eine Beugung selbigens aus welchen Gründen auch immer verstößt gegen das Prinzip der Rechtssicherheit,..
das genügt mir nicht
was recht ist, muß noch nicht rechtens sein. zumal geltendes einwanderungs- und asylrecht imho gegen das menschenrecht verstößt
eine alle zufriedenstellende lösung, bei der sich niemand die hände schmutzig macht, gibt es nicht
aber halten wir die fakten fest:
-es gibt in europa bedarf an arbeitskräften im niedrig(st)lohnsektor
-wer es bis zur eu-grenze geschafft hat, hat sich allein dadurch schon als initiativ und motiviert ausgewiesen - er gehört eher zur spitze der ausländischen arbeitskräfte als zum "bodensatz", der sich in der sozialen hängematte ausruhen möchte
-ließe man diesen leuten eine echte chance im asyl- bzw. einwanderungsverfahren und dürften sie dann auch legal arbeiten, wäre das zum vorteil nicht zuletzt unserer wirtschaft und gesellschaft: motivierte arbeitskräfte zu geringen kosten anstatt hoher kosten für flüchtlingslager und rückführungen
so, und jetzt habe ich noch kein einziges humanitäres argument vorgebracht...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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