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Bootsflüchtlinge im Mittelmeer - Ene mene mu und welche Lösung siehst du?
#53
(08-10-2013, 15:14)Sinai schrieb: Das italienische Kriegsschiffes muß dem in Seenot befindlichen Schiff zu Hilfe eilen, es muß die Schiffbrüchigen an Bord nehmen

darf sie aber nicht an land bringen, ansonsten gibts eine anklage wie damals bei der cap anamur

Regelmäßig geraten die Flüchtlinge auf den überfüllten Booten in Seenot. So auch diese Männer. Im Juli 2004 drohte ihr Schlauchboot 100 Kilometer vor der italienischen Insel Lampedusa zu sinken. Das Schiff Cap Anamur rettete die 37 Afrikaner, die aus Ghana und Nigeria kamen, vor dem Ertrinken. Für die Retter gingen die Schwierigkeiten erst los.

Weil das Schiff mit den Flüchtlingen zunächst in Maltas Hauptstadt Valetta vor Anker gegangen war, weisen Italien und Malta sich gegenseitig die Verantwortung für die 37 Afrikaner zu. Nach tagelanger Irrfahrt steuert der Frachter schließlich Porto Empedocle auf Sizilien an.

Am Kai von Porto Empedocle warten italienische Carabinieri auf das Flüchtlingsschiff. Die Polizisten zögern nicht lange und bringen die Afrikaner im Bus zu einem Auffanglager. Dort recherchieren italienische Beamte die Personalien der Neuankömmlinge. Am Abend stellt das italienische Innenministerium klar, es handele sich nicht, wie von Seiten der Hilfsorganisation behauptet, um Flüchtlinge aus dem Sudan und aus Sierra Leone, sondern um Ghanaer und Nigerianer. Da in diesen Ländern anders als im Sudan keine Bürgerkriege wüten, verlieren die Flüchtlinge die Aussicht auf Asyl und werden wenig später abgeschoben. Doch Italien lässt nicht nur die Flüchtlinge spüren, dass sie nicht mit italienischer Gastfreundschaft rechnen können.

Auch auf den Chef der Hilfsorganisation Cap Anamur, Elias Bierdel, und den Kapitän des Schiffes, Stefan Schmidt, wartet die Polizei. Beiden wird "Begünstigung der illegalen Einwanderung" vorgeworfen
...
Im November 2006 begann der Prozess gegen Bierdel und Kapitän Schmidt (Foto). Bierdel und Schmidt drohten wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung in einem besonders schweren Fall vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung und eine Geldbuße von 400.000 Euro.
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: Bootsflüchtlinge im Mittelmeer - Ene mene mu und welche Lösung siehst du? - von petronius - 11-10-2013, 12:05

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