Diese Schlepperorganisationen sind mit allen Wassern gewaschen, sie handeln nicht naiv. Sie kennen die Gesetze genau. Keine Chance.
Sie nutzen die Notlage der Menschen aus, nehmen ihnen das letzte Geld ab, und gefährden sie dann. Sie bringen die Menschen bewußt in Seenot.
Ein überfülltes Schiff, auf dem 8 x so viele Menschen sind als zugelassen, wo so viele Menschen an Bord sind, daß es keine Sitzplätze
oder Liegeplätze für Seekranke gibt, wo trotz Wellengang alle stehen müssen wie in einer überfüllten Straßenbahn, wo der Hintermann dem Vordermann auf den Rücken kotzt, und auf dem nur für einen Bruchteil der Leute ein Platz im Rettungsboot wäre, gilt ex lege
als "in Seenot". Mit oder ohne Leck.
Das italienische Kriegsschiffes muß dem in Seenot befindlichen Schiff zu Hilfe eilen, es muß die Schiffbrüchigen an Bord nehmen.
Und gegen den fahrlässigen Kapitän, der seine Passagiere in Gefahr brachte, hat der Kommandant des italienischen Kriegsschiffs keine Handhabe. Auf hoher See gilt zwar das internationale Seerecht (Schiffbrüchige müssen aufgenommen werden), aber es ist internationales Gewässer und nicht italienisches Hoheitsgebiet.
Der Kommandant des italienischen Kriegsschiffes hat keine rechtliche Möglichkeit, den fahrlässigen Kapitän von Bord zu holen.
Dieser bleibt mit seiner Crew an Bord und fährt mit dem leeren Schiff zurück.
Sie nutzen die Notlage der Menschen aus, nehmen ihnen das letzte Geld ab, und gefährden sie dann. Sie bringen die Menschen bewußt in Seenot.
Ein überfülltes Schiff, auf dem 8 x so viele Menschen sind als zugelassen, wo so viele Menschen an Bord sind, daß es keine Sitzplätze
oder Liegeplätze für Seekranke gibt, wo trotz Wellengang alle stehen müssen wie in einer überfüllten Straßenbahn, wo der Hintermann dem Vordermann auf den Rücken kotzt, und auf dem nur für einen Bruchteil der Leute ein Platz im Rettungsboot wäre, gilt ex lege
als "in Seenot". Mit oder ohne Leck.
Das italienische Kriegsschiffes muß dem in Seenot befindlichen Schiff zu Hilfe eilen, es muß die Schiffbrüchigen an Bord nehmen.
Und gegen den fahrlässigen Kapitän, der seine Passagiere in Gefahr brachte, hat der Kommandant des italienischen Kriegsschiffs keine Handhabe. Auf hoher See gilt zwar das internationale Seerecht (Schiffbrüchige müssen aufgenommen werden), aber es ist internationales Gewässer und nicht italienisches Hoheitsgebiet.
Der Kommandant des italienischen Kriegsschiffes hat keine rechtliche Möglichkeit, den fahrlässigen Kapitän von Bord zu holen.
Dieser bleibt mit seiner Crew an Bord und fährt mit dem leeren Schiff zurück.

